Sonntag, 5. September 2010

01.01.1970

Medienmitteilung zu den Traktanden der Gemeindeversammlung Risch vom 30.3.2010


Zonenplanänderung Schlossweg Buonas wirft Fragen auf

 

An der letzten Parteiversammlung wurden die 4 Traktanden zur Gemeindeversammlung vom 30.3.2010 diskutiert. Besonderes Augenmerk legten wir auf Traktandum 3 zur Zonenplan-änderung Schlossweg Buonas mit Anpassung der Bauordnung.

 

Im Rahmen der öffentlichen Auflage vom Februar 2010 war Gleis 3 Alternative Risch der formellen Einladung des Gemeinderates Risch gefolgt, die Meinung zur Zonenplanänderung über den Bebauungsplan Schlossweg Buonas kundzutun. Diese Vorlage würde die Voraussetzung schaffen, sechs Villen mit Nutzungsflächen von je über 600 m2 und Volumen von je 2000 m3. zu erstellen.

 

Die Aufforderung der Kantonalen Baudirektion im Vorprüfungsbericht vom 15. Januar 2010 an die Gemeinde Risch, die Zonenordnung auch im Licht der ISOS*-Forderungen zu überprüfen, war für uns ein wichtiger Anstoss, unsere Einwände am 22. Februar 2010 zu unterbreiten. Denn das ISOS-Inventar* empfiehlt: „Neubauten strikte auf das bestehende Wohnquartier oberhalb der Kantonsstrasse zu beschränken, aber keinesfalls weitere Ausdehnung zum See hin erlauben.“ Der Gemeinderat beschränkt sich in der Gemeinde-Botschaft darauf, Formulierungen des erwähnten Vorprüfungsberichtes des Kantons Zug zu wiederholen.

 

Demokratisch fragwürdige Vorgehensweise

 

Auf Grund der engen Terminplanung des Gemeinderates vom Einwendungsschluss-Termin 22. Februar bis zur Gemeindeversammlung vom 30. März 2010 war zu befürchten, dass sich für die inhaltliche Behandlung unserer drei Haupt- und drei Detailanträge keine Zeit mehr für ein Einwendungsgespräch ergeben würde. Gleis 3 findet dieses Vorgehen demokratisch fragwürdig.

 

Der Bericht zur bevorstehenden Gemeindeversammlung vom 30. März 2010

  • enthält eine widersprüchliche Begründung des Gemeinderates mit der er die Bebauungsplanpflicht Schlossweg Buonas (Zonenplan Urnenabstimmung 2005) streicht und eine Bauzone mit speziellen Vorschriften vorlegt. Wenn der Gemeinderat jetzt von der Bebauungsplanung auf die Grundstufe der Zonenordnung zurückkehrt, heisst die Konsequenz: eine ausdrückliche Interessenabwägung über die zweckmässige Grundnutzung (Nichtbauzone, Bauzone oder Schutzzone).

  • enthält die stillschweigende Anerkennung unserer Bemerkung, dass eine Auseinandersetzung mit dem Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) auf Stufe Zonenplanung weder 2002 noch jetzt erfolgte,

  • enthält aber keine Überprüfung welche Grundnutzung für die Grundstücke Nr. 1700 und Nr. 1863 zweckmässig ist. Ausser dem planungsrechtlich schwerlich standhaltenden Hinweis auf die altrechtliche Bauzone von 1970 werden keine Gründe angeführt, warum nicht Landwirtschaftszone oder eine andere Zone festgesetzt werden soll.

Der Vorstand von Gleis 3 Alternative Risch ist befremdet, dass der Gemeinderat inhaltlich nicht auf unsere fundiert begründeten Anträge eingeht.

 

Ebenso versteht Gleis 3 nicht, dass der Rischer Gemeinderat über dieses Geschäft mit einer solch weitreichenden Zonenplanänderung und Anpassung der Bauordnung nicht an der Urne abstimmen lässt.

 

Die Anträge der übrigen Traktanden werden von der Partei-Versammlung unterstützt und zur Annahme empfohlen.

 

*ISOS = Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz

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