Sonntag, 5. September 2010

01.01.1970

Leserbrief von Hanni Schriber zum WAG (Wahl- und Abstimmungsgesetz)


Gleiche Regeln bei allen Wahlen

 

 

Der Proporz, das heisst die proportionale Vertretung aller relevanten Kräfte in den Behörden (Legislative und Exekutive) ist ein wesentlicher Bestandteil der politischen Identität des Kantons Zug. Jede Gemeinde stellt einen Wahlkreis dar und ist darum unterschiedlich gross. Dies führt dann dazu, dass die Stimme der Wählenden nicht überall gleich viel Gewicht hat und die Hürde nicht gleich hoch ist. Mit dem neu geplanten Verbot von Listenverbindungen verschärft sich diese Situation noch mehr. Diese unterschiedliche Hürden sind grundsätzlich verfassungswidrig, denn sie verletzen das Gleichheitsgebot der Bundesverfassung. Eine breite Vertretung aller Interessen wäre fast nicht mehr möglich und stellt nicht mehr den Willen der Bevölkerung dar.

 

In der Vernehmlassung zur nun vorliegenden Revisionsvorlage zum Wahl- und Abstimmungsgesetz (WAG) hat sich eine Mehrheit der Einwohnergemeinden für einen fairen Proporz ausgesprochen und war gegen eine Verbot von Listenverbindungen.

 

Auf nationaler Ebene bleiben Listenverbindungen weiterhin möglich, aber auf kantonaler Ebene soll neu wieder eine andere Regel eingeführt werden. Es gibt keinen sachlichen Grund dies zu tun. Mit Ihrem Nein zum Listenverbindungsverbot sorgen sie dafür, dass in Zukunft bei allen Wahlen die gleiche Regel gilt.

 

 

Hanni Schriber-Neiger, Kantonsrätin Gleis 3 Alternative, Risch Rotkreuz

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