Sonntag, 5. September 2010

01.01.1970

Gleis 3 engagiert sich für den Nichtraucherschutz


Zuger Woche: Polittalk vom 13.8.08

 

Nichtraucherschutz ist Gesundheitsschutz

 

Im neuen Zuger Gesundheitsgesetz soll unter anderem ein wirksamer Nichtraucherschutz verankert werden.

 

Der Schutz aller Menschen vor dem schädlichen Passivrauchen ist unumgänglich. Viele Zugerinnen und Zuger begrüssen und wünschen öffentlich zugängliche Einrichtungen rauchfrei, besonders eine rauchfreie Gastronomie. Nebst den Gästen, die qualmfrei essen und trinken wollen, wollen auch eine Mehrheit der  Angestellten in den Gaststätten einen rauchfreien Arbeitsplatz. Die persönliche und die unternehmerische Freiheit haben dort Grenzen, wo die Gesundheit des Personals und der Gäste gefährdet ist. Das heisst, es kann ein separates Fumoir-Zimmer eingerichtet werden und aus meiner Sicht ohne Bedienung.

 

Arbeitnehmende schützen
Die Feinstaubbelastung in Raucherlokalen liegt bis zu einem Drittel über der durchschnittlichen Belastung in Nichtraucherlokalen. Dies zeigt eine neue Studie der Uni Bern, die im Auftrag der Lungenliga (www.lung.ch) gemacht wurde. Besonders das Servierpersonal hat keine Wahl und muss jeden Tag stundenlang in diesem gesundheitsschädigendem Umfeld arbeiten. Zum anderen hat jede erwachsene Person und jedes Kind das Recht auf rauchfreie Luft, wo immer sie oder es sich aufhält. Denn Rauchfrei das ist echter Genuss von Freiheit und Entspannung.

 

Kosten senken
In der Schweiz verursachen die Gesundheitsschäden durch Tabakkonsum jährlich 5 bis 10 Milliarden Franken. Dazu kommen 500 Millionen Franken als Folge des Passivrauchens. Rauchfreie Arbeitsplätze und rauchfreie öffentliche Räume tragen zu einer Reduktion des Tabakkonsums bei und schützen wirksam vor Passivrauchen. Beides führt zu einem Rückgang der Gesundheitskosten.

 

Aufgabe der Politik
Jetzt sind die Politikerinnen und Politiker sowohl auf Kantons- als auch auf Bundesebene gefordert, gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Menschen hierzulande wirksam vor dem Passivrauchen geschützt werden. Alle bisherigen kantonalen Abstimmungen in der Schweiz ergaben ein Ja zum Schutz vor Passivrauch in Restaurants, Bars, Cafés und Diskotheken. Der Regierungsrat und die Gesundheitskommission haben vorgeschlagen für die Umsetzung einer „Rauchfreien Zone“ ein Jahr Zeit zu geben. Eine knappe Mehrheit des Kantonsrates erhöhte die Übergangsfrist auf 2 Jahre, was mit einem Antrag in der 2. Lesung im September 2008 hoffentlich wieder korrigiert wird.

 

Hanni Schriber-Neiger

Kantonsrätin Gleis 3 Alternative, Rotkreuz

 

Gleis 3 engagiert sich für den Nichtraucherschutz am Rischer-Dorffest passend zur Sporthallen-Einweihung vom 16.8.08!
Der Nichtraucherschutz soll im revidierten kantonalen Gesundheitsgesetz verankert werden, das für die Kantonsratssitzung vom 25.9.08 für die 2. Lesung nochmals traktandiert ist.

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