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06/08 1999:
Interpellation zum Elektrosmog von Anne Ithen 
Gleis 3 Politische Arbeitsgruppe Risch
Anne lthen Ibikon 12 6343 Rotkreuz
Staatskanzlei des Kantons Zug z.H. Herr Landschreiber Tino Jorio Postfach 6301 Zug
Rotkreuz, 6. August 99
lnterpellation betreffend Vernehmlassungsantwort des Regierungsrates zur Verordnung betreffend nichtionisierende Strahlung (NIS) des Bundes ("Elektrosmog")
Mit Datum vom 4. Mai hat die Regierung des Kantons Zug fristgerecht ihre Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung über den Schutz nichtionisierender Strahlung (NISV) zuhanden des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation in Bern abgeschickt.
Die Zuger Regierung beantragt - gestützt auf die Stellungnahme der Innerschweizer Ämter für Umweltschutz - verschiedene Änderungen und Ergänzungen. Diese betrachte ich zu einem grossen Teil als Verbesserungsvorschläge im Sinne des öffentlichen Interesses.
Erstaunt nehme ich aber zur Kenntnis, dass der Zuger Regierungsrat die vorgeschlagenen Immissionsgrenzwerte allgemein, insbesondere aber im Bereich der Sende- und Radaranlagen, nicht kritisiert und die verwendete Technologie nicht hinterfragt haben.
Den Immissionsgrenzwerten kommt aber insofern besondere Bedeutung zu, als der Mobilfunk in der Schweiz flächendeckend bzw. mehrfach flächendeckend sein wird. Dies bedeutet für den einzelnen Bürger und die einzelne Bürgerin, dass er oder sie keine Zone mehr aufsuchen oder bewohnen kann, die störfeldfrei ist. Umso entscheidender ist folglich, dass die Forderungen des Umweltschutzgesetzes (USG) in der Verordnung konsequent umgesetzt werden. Umso verständlicher wird auch, dass das Gesetz verlangt, dem Vorsorgeprinzip müsse Rechnung getragen werden, dass es besonderen Wert legt auf den Schutz von Personengruppen mit erhöhter Empfindlichkeit (z.B. Schwangere, Kinder, Kranke, Betagte) und selbst potentielle Schädlichkeit oder Lästigkeit von Emissionen verhindern will.
Die vorgeschlagenen Grenzwerte werden von verschiedenen Fachleuten als unzureichend empfunden. Umgekehrt führt der Bund keine Stützbeweise zur Unschädlichkeit bei den vorgeschlagenen Grenzwerten an:
- In der Wiener EMF-Deklaration vom Okt. 1998 (Uni Wien) stimmen die Teilnehmer darin überein, "dass biologische Effekte im Niedrigdosisbereich wissenschaftlich gesichert sind". Es bestehe noch "kein Konsens zur Ableitung verlässlicher Expositionsgrundwerte". Die Deklaration ist von 16 führenden Wissenschaftlern unterzeichnet.
- Die Untersuchung der Uni Bern (Prof. Dr. Abelin) zum Kurzwellensender Schwarzenburg (1995) ergab erhöhte Werte bei der betroffenen Bevölkerung bei Schlafstörungen (5:1), psychischen Erkrankungen (4:1), Krebs (3:1) und Diabetes (2:1).
Die Krankheitsbilder ergaben sich ab einer Belastung von bis zu unter 0,4 V/m. Die Menschen wurden also krank bei Bestrahlungswerten im Faktor 1 0 unterhalb des geplanten Vorsorgewertes des NIS-Entwurfes.
Prof. Dr. Günter Käs von der Uni der Bundeswehr in München schliesst anhand der Schwarzenburger Studie sogar auf einen Pegel für die Gesundheitsgefährdung von 0,1 V/m (Analogsendetechnik, Kurzwelle). Das entspricht dem Faktor 40 unterhalb des vorgeschlagenen NIS-Wertes.
Als speziell belastet erwiesen sich aufgrund der Schwarzenburger Studie ältere Menschen und Kinder:
Dr. U. Pfister, Mathematiker und Naturwissenschaftler, Rüeggisberg BE, setzte die erhobenen Schlafstörungen in Relation zum Alter der Betroffenen. Es zeigte sich, dass bereits 20-jährige bei einem Pegel von 3 V/m (= unter dem vorgeschlagenen Grenzwert) überdurchschnittlich viele und schwere Schlafstörungen haben. Bei 70-jährigen Menschen ist der krankmachende Pegel bereits mit dem Grundrauschen (Auswirkung der Summe aller hochfrequenten Einstrahlung im Alltag) erreicht (ca. 0,04 V/m im schweizerischen Mittelland). Das Grundrauschen wird sich aber nicht zuletzt durch die flächendeckenden Netze der Mobilfunkbetreiber erhöhen.
Die Kinder im bestrahlten Schulhaus Tännlenen in Mamishaus (Bestrahlung unterhalb des vorgeschlagenen Grenzwerts) hatten trotz guter anderer Rahmenbedingungen (Lehrkräfte, Infrastruktur) gemessen über einen Zeitraum von 40 Jahren eine signifikant geringere Chance, die Promotion von der Primar- in die Sekundarschule zu schaffen als die Kinder im Vergleichsschulhaus in unbestrahltem Gebiet in der gleichen Gemeinde. Die Promotionsrate war gleichzeitig die schlechteste im ganzen Kanton Bern.
- Die Untersuchung von K. Mann und J. Röschke (1 996) befasst sich mit den Akutwirkungen gepulster hochfrequenter elektromagnetischer Felder (Mobilfunk) auf den menschlichen Schlaf.
Das Land Salzburg attestiert diesen Daten hohe Kausalität und verfügte aufgrund der Fakten einen vorläufigen, aber verbindlichen Beurteilungs- /Vorsorgewert von 0,001 W/M2 für die Leistungsflussdichte (0,6 V/m in Wohnungen). Nach diesen Werten sind Natel-Antennen in Wohngebieten nicht möglich.
- Es gibt auch ältere Untersuchungen, z.B. den "Lilienfeld-Bericht", der sich mit den gesundheitlichen Folgen der US-Botschaftsangehörigen in Moskau befasst. Diese wurden zwischen 1953 und 1975 mit höchstfrequenten Strahlen von 0,6- 9,5 GHz bestrahlt. Das entspricht dem Mikrowellenfreqenzbereich der Natelsendesysteme: 0,6-1,8 bzw. 24 GHz (Richtstrahlverbindungen). Rund 5000 bestrahlte Personen wurden mit einer Testgruppe verglichen. Jede/r dritte bestrahlte Botschaftsangehörige wies eine Blutabnormität auf, bei 64 von 213 untersuchten Mitarbeitern wies die Lymphozytenzahl eine 40%ige Steigerung auf und Krebs war vorherrschende Todesursache. Die höchsten Frequenzen im Gebäude gemäss Bericht liegen 1 0-1 000-mal unter den NIS-Vorsorgewerten.
- Der Bundesrat hielt bei der Beantwortung der parlamentarischen Vorstösse Strahm / Teuscher / Gonseth fest, dass sich die NIS-Verordnung auf die Arbeiten der Expertengruppe unter der Leitung von Prof. Dr. H. Krüger (ETH) stützen werde. Die Expertengruppe schreibt in der "Schriftenreihe Umwelt Nr. 302 (BUWAL): "Die Arbeitsgruppe ist der Ansicht, dass sich niedrigere Immissionsgrenzwerte für langdauernde Exposition beim heutigen Stand des Wissens nicht festlegen lassen. Die den Grenzwerten zugrundeliegenden Ergebnisse und Modelle sind akuter Natur, eine Extrapolation auf potentielle chronische Wirkungen, für welche unter Umständen andere Wirkungsmechanismen verantwortlich sind, wäre daher nicht statthaft.
Nebst den Grenzwerten gibt auch die verwendete Technik zu Bedenken Anlass:
- Bei Natelsendern handelt es sich um Mikrowellen; die Natelsignale werden scharf gepulst.
Verschiedene Wissenschaftler betrachten die gepulste Mikrowellenstrahlung als gefährlich, z.B. Wulf-Dietrich Rose, Leiter Internationale Gesellschaft für Elektrosmog-Forschung IGB: "Gepulste Mikrowellen werden bei der Genmanipulation dazu benutzt, um die Zellmembran zu öffnen und dann fremde Gene in die Zelle einzuschleusen. Gentechniker befürchten deshalb, dass flächendeckender Mobilfunk (NATEL) auch flächendeckende Erbgutveränderungen verursacht."
- Ausserdem verfügen die neu zugelassenen Mobilfunkgesellschaften über kein Kabelnetz, weshalb sie per Richtstrahl (im oberen Gigaherzbereich = höchster Mikrowellenbereich) Zu- und Wegbringerverbindungen zu ihren Mobilfunktürmen realisieren. Die Richtstrahltechnologie ist rein theoretisch eine sehr präzise Technologie, in der Praxis zeigen sich aber immer wieder Störanfälligkeiten (Ausreiss- und Streuwirkung).
Interessant ist auch die Sicht der Versicherungen. Die Schweizer Rück schreibt: "Die EMF-Forschung weiss bereits zu viel, um die denkbaren Gesundheitsrisiken ignorieren zu können. Das vorhandene Wissen reicht allerdings nicht aus, um sie zu bemessen." Da im Versicherungswesen dem Vermutungsrisiko grosse Bedeutung zukommt, warnt die Rück: "Und auf die Versicherungswirtschaft kämen schlimmstenfalls Forderungen von einigen zehn Milliarden USD zu. Die Haftpflicht-Assekuranz ist in ihrer Existenz bedroht. Dies ist kein Phantomrisiko."
Ich ersuche deshalb den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Gab der Regierungsrat seine Antwort in Kenntnis folgender Berichte, Untersuchungen und Fakten:
a) Wiener EMF-Deklaration (1998)
b) Untersuchung der Uni Bern zum Kurzwellensender Schwarzenburg (1995, englische Fassung)
c) Untersuchung von Mann und Röschke (1996) sowie der daraus abgeleiteten Erwägungen des Landes Salzburg
d) Lilienfeld-Bericht
e) Arbeiten der Expertengruppe Krüger Dokumente der Rück Versicherung
Wenn ja, was bewog ihn dazu, nicht tiefere Grenzwerte zu fordern? Wenn nein, ist er bereit, den Bundesbehörden eine ergänzte Fassung nachzureichen, die tiefere Grenzwerte fordert?
- Weshalb beantragte er keinen Paragraphen, der verpflichtend vorschreibt, dass die Immissionsgrenzwerte laufend dem neusten Stand der Forschung angepasst werden?
- Warum verlangte der Regierungsrat nur bei Sendeanlagen mit gepulster Strahlung die gleiche Behandlung von bestehenden und neuen Anlagen?
- Warum beantragte der Regierungsrat nicht - mit Ausnahme von Spezialfunktionen - auf Sendeanlagen mit gepulster Strahlung zu verzichten bzw. herkömmliche, wenn auch etwas teurere, aber sicherere Technik zu verwenden (Kabelnetz statt Richtstrahl, Natel C)?
- Weshalb regte der Regierungsrat nicht an, die Bestimmung (ausserhalb der Verordnung) über das mehrfach flächendeckende Netz von Mobilfunksendeanlagen zu ändern und sich auf ein Netz zu konzentrieren?
- Warum verlangte der Regierungsrat keinen Paragraphen/Abschnitt über die Haftungsfrage, in welcher die Behörde die Betreiber verursachergerecht belangt?
- Weshalb regte er keinen schweizerischen, laufend aktualisierten Strahlungskataster an, anhand dessen sich die Öffentlichkeit jederzeit informieren könnte, wie dies bei Katastern anderen Inhalts der Fall ist (Gefahrenkataster, Altlastenverdachtsflächenkataster, Bodenkataster u.a.)?
- a) Weshalb duldete er, dass die Rechte der Bevölkerung beschnitten werden, indem Publikationspflicht und Einsprachelegitimation inbezug auf die Planung von neuen und die Änderung bestehender Anlagen nur noch bestehen, wenn der Emissionsbegrenzung gemäss Verordnung nicht Genüge getan ist ?
b) Weshalb verlangte er - der Wirkungsweise der Anlagen entsprechend - keine gemeinde- und kantonsübergreifende Form von Publikation und Einsprachemöglichkeit ?
- Weshalb hat der Regierungsrat die "Motion von Jean-Pierre Prodolliet für einen vorsorglichen Baubewilligungsstopp für Mobilfunktürme vom 23. Februar 1999" noch nicht beantwortet, obwohl in verschiedenen Gemeinden unterdessen neue Baugesuche für Natelantennen hängig sind und die Antwort deshalb von grosser Wichtigkeit und Brisanz ist?
- Weshalb verordnete der Regierungsrat bis zur Verabschiedung der bundesrätlichen Verordnung nicht von sich aus einen Baubewilligungsstopp?
Wird er diesen Schritt jetzt vollziehen, wo das BUWAL in der Schrift "Umweltschutz 2/99" von der Kugeltheorie wegkommt und zur tatsächlichen Keulenausbreitung übergegangen ist?
Dieser Wechsel bedeutet, dass die NIS-Verordnung von Grund auf überholt werden muss. Sie hat damit ihre vorläufige Anwendbarkeit definitiv verloren.
Anne Ithen

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